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Ehrenordnung fuer den Kreissportbund Dueren e. V.
A - Ehrung von Einzelpersonen
§ 1
Der KSB Dueren e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport im
Kreis Dueren

a) Ehrennadeln verleihen
b) die Ehrenmitgliedschaft verleihen
c) einen ausscheidenden Vorsitzenden wegen besonderer Verdienste zum
....Ehrenvorsitzenden ernennen
d) ein ausscheidendes Vorstandsmitglied wegen besonderer Verdienste zu einem
....Ehrenvorstandsmitglied ernennen
e) eine besondere Einzelehrung pro Jahr fuer aussergewoehnliche Verdienste
....aussprechen

Vorschlagsberechtigt fuer Ehrungen sind die Mitglieder und Organe des KSB. Fuer die
Ehrung einer ehrenamtlichen Fuehrungskraft muss deren Taetigkeit von besonderer
Bedeutung sein. In der Regel trifft dies zu, wenn sie dem geschaeftsfuehrenden
Vorstand angehoert oder angehoerte oder Fuehrungskraefte, wie z. B. Jugend- oder
Frauenwarte, die aufgrund besonderer Wahlvoraussetzungen weitgehend eigen-
verantwortlich taetig waren oder sind.
§ 2
(1) Die Ehrennadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr wird geehrt, wer
sich durch verdienstvolle Arbeit als Fuehrungskraft oder durch besondere
sportliche Leistungen ausgezeichnet hat.
(2) Fuer die Verleihung der Ehrennadel in Bronze ist Voraussetzung eine 10 jaehrige
verdienstvolle und ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB
oder einem seiner Verbaende oder eine 15jaehrige vergleichbare Taetigkeit in
einem Mitgliedsverein. Geehrt werden kann auch eine besondere sportliche
Einzelleistung wie z. B. die Erringung einer Landesmeisterschaft in einem west-
deutschen Landesverband.
(3) Fuer die Verleihung der Ehrennadel in Silber ist Voraussetzung eine 15jaehrige
verdienstvolle und ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB
oder einem seiner Verbaende oder eine 20jaehrige vergleichbare Taetigkeit in
einem Mitgliedsverein. Geehrt werden kann auch eine besondere sportliche
Einzelleistung wie z. B. die Erringung einer deutschen Meisterschaft in einem
dem DOSB angeschlossenen Sportfachverband.
(4) Fuer die Verleihung der Ehrennadel in Gold ist Voraussetzung eine 20 jaehrige
verdienstvolle und ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB
oder einem seiner Verbaende oder eine 25jaehrige vergleichbare Taetigkeit in
einem Mitgliedsverein. Geehrt werden kann auch eine besondere sportliche
Einzelleistung wie z. B. die Erringung einer Europameisterschaft, einer Welt-
meisterschaft oder einer Medaille in einem dieser Wettbewerbe oder bei den
Olympischen Spielen.
(5) Die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold koennen auch ohne die genannten
Voraussetzungen an Personen verliehen werden, die besonders herausragende
Verdienste um den Sport im Kreis Dueren erworben haben.
§ 3
Personen, die sich in aussergewoehnlichem Masse um den Sport im Kreis Dueren
verdient gemacht haben, koennen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ehrenmitglieder haben gem. § 12 Absatz 3 der KSB-Satzung das Recht,mit beratender
Stimme an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ueber die Ehrenmitgliedschaft
entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des geschaeftsfuehrenden
Vorstandes.
§ 4
Auf Vorschlag des geschaeftsfuehrenden Vorstandes kann die Mitgliederversammlung
einen Vorsitzenden zum Ehrenvorsitzenden ernennen. Dieser nimmt mit beratender
Stimme an den Sitzungen des geschaeftsfuehrenden Vorstandes teil. Die Ernennung
soll nur erfolgen, wenn der Vorsitzende sich in 10jaehriger Tätigkeit im Vorstand,
davon mindestens 5 Jahre als Vorsitzender, besondere Verdienste um den KSB
erworben hat. Er hat Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und im Beirat.
§ 5
Auf Vorschlag des geschaeftsfuehrenden Vorstandes kann die Mitgliederversammlung
Ehrenvorstandsmitglieder ernennen. Diese nehmen mit beratender Stimme an den
Sitzungen des geschaeftsfuehrenden (erweiterten) Vorstandes teil. Die Ernennung
soll nur erfolgen bei mindestens 10jaehriger Mitgliedschaft im geschaeftsfuehrenden
(erweiterten) Vorstand. Sie haben Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und im
Beirat.
§ 6
Personen, die sich darueber hinaus in einem aussergewoehnlichen Masse Verdienste
um den KSB Dueren und den Sport im Kreis Dueren erworben haben, koennen – wenn
sie eine mindestens 30jaehrige ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition
des KSB oder einem seiner Verbaende sowie eine mindestens 40jaehrige vergleichbare
Taetigkeit in einem Mitgliedsverein aufweisen – durch eine besondere Ehrengabe
ausgezeichnet werden. Eine solche Auszeichnung kann nur einer Person jaehrlich
verliehen werden und wird in einem Festakt ausschliesslich im Rahmen der Mitglieder-
versammlung des KSB ueberreicht.
§ 7
(1) Ueber die Verleihung von Ehrennadeln und Ehrengaben entscheidet der
geschaeftsfuehrende Vorstand des KSB auf Antrag.
(2) Besondere sportliche Mannschaftsleistungen koennen auf andere Weise geehrt
werden. Die Entscheidungen obliegen dem gescharftsfuehrenden Vorstand.
B - Ehrung von Vereinen
§ 8
(1) Turn- und Sportvereine, die Mitglied des Kreissportbundes Dueren sind, erhalten
auf rechtzeitige vorherige Antragstellung und gleichzeitige Einladung gegenueber
dem KSB Dueren zum Festakt aus Anlass der Feier des Vereinsjubilaeums folgende
finanzielle Zuwendungen:

50jaehriges Vereinsjubilaeum = 25,00 Euro
100jaehriges Vereinsjubilaeum = 50,00 Euro
150jaehriges Vereinsjubilaeum = 75,00 Euro
200jaehriges Vereinsjubilaeum = 100,00 Euro
(2) Die Beschlussfassung hierueber obliegt dem geschaeftsfuehrenden Vorstand des
KSB Dueren.

Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 02.06.2010 in Kraft.