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Ehrenordnung fuer den Kreissportbund Dueren e. V.
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A - Ehrung von Einzelpersonen
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§ 1
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Der KSB Dueren e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport im
Kreis Dueren a) Ehrennadeln verleihen b) die Ehrenmitgliedschaft verleihen c) einen ausscheidenden Vorsitzenden wegen besonderer Verdienste zum ....Ehrenvorsitzenden ernennen d) ein ausscheidendes Vorstandsmitglied wegen besonderer Verdienste zu einem ....Ehrenvorstandsmitglied ernennen e) eine besondere Einzelehrung pro Jahr fuer aussergewoehnliche Verdienste ....aussprechen Vorschlagsberechtigt fuer Ehrungen sind die Mitglieder und Organe des KSB. Fuer die Ehrung einer ehrenamtlichen Fuehrungskraft muss deren Taetigkeit von besonderer Bedeutung sein. In der Regel trifft dies zu, wenn sie dem geschaeftsfuehrenden Vorstand angehoert oder angehoerte oder Fuehrungskraefte, wie z. B. Jugend- oder Frauenwarte, die aufgrund besonderer Wahlvoraussetzungen weitgehend eigen- verantwortlich taetig waren oder sind. |
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§ 2
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| (1) | Die Ehrennadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit ihr wird geehrt, wer sich durch verdienstvolle Arbeit als Fuehrungskraft oder durch besondere sportliche Leistungen ausgezeichnet hat. |
| (2) | Fuer die Verleihung der Ehrennadel in Bronze ist Voraussetzung eine 10 jaehrige verdienstvolle und ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB oder einem seiner Verbaende oder eine 15jaehrige vergleichbare Taetigkeit in einem Mitgliedsverein. Geehrt werden kann auch eine besondere sportliche Einzelleistung wie z. B. die Erringung einer Landesmeisterschaft in einem west- deutschen Landesverband. |
| (3) | Fuer die Verleihung der Ehrennadel in Silber ist Voraussetzung eine 15jaehrige verdienstvolle und ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB oder einem seiner Verbaende oder eine 20jaehrige vergleichbare Taetigkeit in einem Mitgliedsverein. Geehrt werden kann auch eine besondere sportliche Einzelleistung wie z. B. die Erringung einer deutschen Meisterschaft in einem dem DOSB angeschlossenen Sportfachverband. |
| (4) | Fuer die Verleihung der Ehrennadel in Gold ist Voraussetzung eine 20 jaehrige verdienstvolle und ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB oder einem seiner Verbaende oder eine 25jaehrige vergleichbare Taetigkeit in einem Mitgliedsverein. Geehrt werden kann auch eine besondere sportliche Einzelleistung wie z. B. die Erringung einer Europameisterschaft, einer Welt- meisterschaft oder einer Medaille in einem dieser Wettbewerbe oder bei den Olympischen Spielen. |
| (5) | Die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold koennen auch ohne die genannten Voraussetzungen an Personen verliehen werden, die besonders herausragende Verdienste um den Sport im Kreis Dueren erworben haben. |
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§ 3
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| Personen, die sich in aussergewoehnlichem Masse um den Sport im Kreis Dueren verdient gemacht haben, koennen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben gem. § 12 Absatz 3 der KSB-Satzung das Recht,mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ueber die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des geschaeftsfuehrenden Vorstandes. |
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§ 4
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| Auf Vorschlag des geschaeftsfuehrenden Vorstandes kann die Mitgliederversammlung einen Vorsitzenden zum Ehrenvorsitzenden ernennen. Dieser nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des geschaeftsfuehrenden Vorstandes teil. Die Ernennung soll nur erfolgen, wenn der Vorsitzende sich in 10jaehriger Tätigkeit im Vorstand, davon mindestens 5 Jahre als Vorsitzender, besondere Verdienste um den KSB erworben hat. Er hat Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und im Beirat. |
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§ 5
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| Auf Vorschlag des geschaeftsfuehrenden Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenvorstandsmitglieder ernennen. Diese nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des geschaeftsfuehrenden (erweiterten) Vorstandes teil. Die Ernennung soll nur erfolgen bei mindestens 10jaehriger Mitgliedschaft im geschaeftsfuehrenden (erweiterten) Vorstand. Sie haben Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und im Beirat. |
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§ 6
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| Personen, die sich darueber hinaus in einem aussergewoehnlichen Masse Verdienste um den KSB Dueren und den Sport im Kreis Dueren erworben haben, koennen wenn sie eine mindestens 30jaehrige ununterbrochene Taetigkeit in einer Fuehrungsposition des KSB oder einem seiner Verbaende sowie eine mindestens 40jaehrige vergleichbare Taetigkeit in einem Mitgliedsverein aufweisen durch eine besondere Ehrengabe ausgezeichnet werden. Eine solche Auszeichnung kann nur einer Person jaehrlich verliehen werden und wird in einem Festakt ausschliesslich im Rahmen der Mitglieder- versammlung des KSB ueberreicht. |
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§ 7
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| (1) | Ueber die Verleihung von Ehrennadeln und Ehrengaben entscheidet der geschaeftsfuehrende Vorstand des KSB auf Antrag. |
| (2) | Besondere sportliche Mannschaftsleistungen koennen auf andere Weise geehrt werden. Die Entscheidungen obliegen dem gescharftsfuehrenden Vorstand. |
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B - Ehrung von Vereinen
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§ 8
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| (1) | Turn- und Sportvereine, die Mitglied des Kreissportbundes Dueren sind, erhalten auf rechtzeitige vorherige Antragstellung und gleichzeitige Einladung gegenueber dem KSB Dueren zum Festakt aus Anlass der Feier des Vereinsjubilaeums folgende finanzielle Zuwendungen: 50jaehriges Vereinsjubilaeum = 25,00 Euro 100jaehriges Vereinsjubilaeum = 50,00 Euro 150jaehriges Vereinsjubilaeum = 75,00 Euro 200jaehriges Vereinsjubilaeum = 100,00 Euro |
| (2) | Die Beschlussfassung hierueber obliegt dem geschaeftsfuehrenden Vorstand des KSB Dueren. |