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Verbesserungen im Vereinsrecht:

Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich taetigen
Vereinsvorstaenden


Thomas Rachel
- Parlamentarischer Staatssekretaer im Bundesministerium fuer Bildung u. Forschung
- Bundestagsabgeordneter des Kreises Dueren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie alle kennen es: Die Taetigkeit als Vorstandsmitglied eines Vereins ist in der Regel
mit einem ganz erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand
verbunden.
Obwohl diese Taetigkeit meistens ohne Verguetung ausgeuebt wird, entstehen
dabei Haftungsrisiken. Wie diese genau aussehen, ist vielfach ungewiss.

Ein neues Gesetz schafft Klarheit:
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu koennen, dass Bundestag und Bundesrat eine
Haftungsbegrenzung fuer ehrenamtlich tartige Vereins- und Stiftungsvorstaende
und fuer diejenigen, die ein geringfuegiges Honorar von maximal 500 Euro im
Jahr erhalten, beschlossen haben. Kuenftig muessen die Vereinsvorstaende nur
noch bei Vorsatz und grob fahrlaessigem Handeln haften.

Der Bundesfinanzhof hatte 1998 in einem Urteil entschieden, dass ein ehrenamtlich
und unentgeltlich taetiger Vorsitzender eines Vereins, der
sich als solcher
wirtschaftlich betaetigt und zur Erfuellung seiner Zwecke
Arbeitnehmer beschaeftigt,
fuer die Erfuellung der steuerlichen
Verbindlichkeiten des Vereins nach denselben
Grundsaetzen wie ein
Geschaeftsfuehrer einer GmbH haftet. Dies hatte zur Folge,
dass der
Vereinsvorstand unabhaengig von der Ehrenamtlichkeit seiner Taetigkeit
der Gefahr ausgesetzt gewesen ist, unter bestimmten Umstaenden mit seinem
Privatvermoegen zur Haftung herangezogen zu werden. Hier haben wir dringenden
Handlungsbedarf gesehen.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2009 das Gesetz zur
Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich taetigen Vereinsvorstaenden
angenommen. Am 18. September hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Momentan liegt das Gesetz dem Bundespraesidenten zur Unterzeichnung vor.

Am Tag nach der Verkuendigung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz in Kraft
treten. Dies wird in den naechsten Tagen passieren. Mit der Neuregelung bei
der Haftung verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen fuer das
Ehrenamt! In den Vereinen wird unschaetzbar wichtige Arbeit fuer Sport,
Kultur und Soziales geleistet. Unser Ziel ist es, das Engagement der Menschen,
die sich selbstlos und mit viel Herz fuer die Gemeinschaft einsetzen, zu unterstuetzen
und zu foerdern.
Sie und Ihre Vereine sind es, die das buergerschaftliche Engagement vor Ort im Kreis
Dueren leben. Hierfuer danke ich Ihnen herzlich. Ich wuensche
Ihnen weiterhin viel
Erfolg und regen Zuspruch.

Mit herzlichen Gruessen

Ihr Thomas Rachel


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