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Mein Verein und das Finanzamt - Der Umgang mit der Ehrenamtspauschale -

Die Vereine waren bisher darauf hingewiesen worden, dass die Vereinssatzung in
Bezug auf die dort verankerte Ehrenamtlichkeit der
Vorstandsmitglieder und Mitglieder
sowie die Nutzung des
Ehrenamtsfreibetrages bis 31.12.2009 eine Satzungsaenderung
notwendig
sei.
Da diese Frist von vielen Vereinen im Rahmen der ordentlichen
Vereinsversammlungen
ohne Sondersitzung nicht einzuhalten ist, wurde in
einer Besprechung mit den
obersten Finanzbehoerden der Laender am
23.09.2009 beschlossen, dass die Frist
fuer eine ggf. notwendige
Satzungsaenderung zur Nutzung des Ehrenamtsfreibetrages
bis zum 31.
Dezember 2010 verlaengert wird.
Die offizielle Bekanntgabe dieser neuen
Frist sowie weitere Kriterien, Vorgaben und
Erlaeuterungen zur Anwendung
des Ehrenamtsfreibetrages werden voraussichtlich
noch im Oktober 2009 in
einem neuen BMF-Schreiben veroeffentlicht.

Weitere grundsaetzliche Informationen zum "Ehrenamtsfreibetrag" und die Broschuere
"Bezahlte Mitarbeit" finden sie unter

http://www.vibss.de/vibss/live//show.php3?id=42&action=gruppe2&param1=Ehrenamtliche%20/%
20freiwillige%20Mitarbeit&nodeid=42


Nach der Veroeffentlichung des BMF-Schreibens werden wir sie noch einmal
umfassend ueber die aktuelle Sachlage informieren.

Bei Fragen koennen Sie sich gerne an das VIBSS-ServiceCenter des LSB wenden

(Tel. 0180 5 / 73 81 00, 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz
oder
vibss@lsb-nrw.de)