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| Mein Verein und das Finanzamt - Der Umgang mit der Ehrenamtspauschale - Die Vereine waren bisher darauf hingewiesen worden, dass die Vereinssatzung in Bezug auf die dort verankerte Ehrenamtlichkeit der Vorstandsmitglieder und Mitglieder sowie die Nutzung des Ehrenamtsfreibetrages bis 31.12.2009 eine Satzungsaenderung notwendig sei. Da diese Frist von vielen Vereinen im Rahmen der ordentlichen Vereinsversammlungen ohne Sondersitzung nicht einzuhalten ist, wurde in einer Besprechung mit den obersten Finanzbehoerden der Laender am 23.09.2009 beschlossen, dass die Frist fuer eine ggf. notwendige Satzungsaenderung zur Nutzung des Ehrenamtsfreibetrages bis zum 31. Dezember 2010 verlaengert wird. Die offizielle Bekanntgabe dieser neuen Frist sowie weitere Kriterien, Vorgaben und Erlaeuterungen zur Anwendung des Ehrenamtsfreibetrages werden voraussichtlich noch im Oktober 2009 in einem neuen BMF-Schreiben veroeffentlicht. Weitere grundsaetzliche Informationen zum "Ehrenamtsfreibetrag" und die Broschuere "Bezahlte Mitarbeit" finden sie unter http://www.vibss.de/vibss/live//show.php3?id=42&action=gruppe2¶m1=Ehrenamtliche%20/% 20freiwillige%20Mitarbeit&nodeid=42 Nach der Veroeffentlichung des BMF-Schreibens werden wir sie noch einmal umfassend ueber die aktuelle Sachlage informieren. Bei Fragen koennen Sie sich gerne an das VIBSS-ServiceCenter des LSB wenden (Tel. 0180 5 / 73 81 00, 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz oder vibss@lsb-nrw.de) |