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| Gemeinnuetzigkeit der Vereine bedroht Ein gemeinnuetziger Verein muss auch weiterhin gemeinnuetzig sein. Damit dies so bleibt, muss der Vorstand schnellstmoeglich ueberpruefen, ob die Vereinssatzung den Passus "Der Vorstand arbeitet unentgeltlich enthaelt". Denn wenn die Vorstands- mitglieder von der steuerfreien Ehrenamtspauschale, die bis zu 500 Euro pro Jahr betragen darf, profitieren moechten, muss die Satzung entsprechend geaendert werden. Ansonsten droht der Verlust der Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit des Vereins. Nachdem die Frist durch die Finanzbehoerden mehrfacher verlaengert wurde, ist nun der 31.12.2010 endgueltig. Bis zum Jahresende 2010 muss die Vereinssatzung angepasst werden und die Vorstandsverguetung explizit mit aufgenommen werden. Was bedeutet das fuer Vereine, die bereits Aufwandsentschaedigungen an den Vorstand entrichtet haben, aber die Satzung noch nicht geaendert haben? Dazu schreibt das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. folgendes: "Kein Grund zur Panik", sagt Roland P. Weber, unser Rechtsexperte, "der Verlust der |
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