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Zahlung von Verguetungen an Vereinsvorstaende kann Gemeinnuetzigkeit
gefaehrden


Das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. informiert.
Gemeinnuetzige Vereine in der Pflicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

fuer Deutschlands gemeinnuetzige Vereine wird es Ende des Jahres ernst. Denn
dann laeuft fuer sie die Frist des Bundesfinanzministeriums zur Aenderung der
Vereinssatzung hinsichtlich der Zulassung von Taetigkeitsverguetungen fuer
den Vorstand ab. Davon betroffen sind gemeinnuetzige Vereine, die
Taetigkeitsverguetungen an ihre Vorstaende bezahlen, ohne dass dies in der
Satzung erlaubt ist. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V., der auf die
rechtliche, steuerliche sowie versicherungstechnische Beratung von
gemeinnuetzigen Organisationen spezialisiert ist, weist erneut auf die
Bedeutung dieser Satzungsaenderung hin, die bei Nichtbeachtung zum Verlust
der Gemeinnuetzigkeit fuehren kann.

Vereine, die an ihren Vorstand Taetigkeitsverguetungen - das sind alle
Zahlungen einschliesslich der Ehrenamtspauschale - bezahlen (der Ersatz
konkreter Aufwendungen ist auch ohne Satzungsregelung zulaessig), sollten
beachten, dass laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom
14.10.2009 folgendes gilt:
Die Zahlung von Verguetungen fuer Arbeits- oder Zeitaufwand
(Taetigkeitsverguetungen) an den Vorstand ist nur dann zulaessig, wenn dies
durch bzw. aufgrund einer Satzungsregelung ausdruecklich zugelassen ist.
Allerdings sind daraus nur unter den folgenden Voraussetzungen keine fuer die
Gemeinnuetzigkeit des Vereins schaedlichen Folgerungen zu ziehen:

1. Die Zahlungen duerfen nicht unangemessen hoch gewesen sein (§ 55 Absatz 1
Nummer 3 AO).

2. Die Mitgliederversammlung beschliesst bis zum 31. Dezember 2010 eine
Satzungsaenderung, die Taetigkeitsverguetungen zulaesst. An die Stelle einer
Satzungsaenderung kann ein Beschluss des Vorstands treten, kuenftig auf
Taetigkeitsverguetungen zu verzichten.

Weitere Auskuenfte koennen sich Vereine jederzeit beim Verein DEUTSCHES
EHRENAMT e.V. holen. Zahlreiche Vereine profitieren bereits als Mitglieder
von dessen umfangreichen Leistungspaket.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Hachinger
Vorstand DEUTSCHES EHRENAMT e.V.

DEUTSCHES EHRENAMT e.V.
Brienner Straße 9 / Amiraplatz
80333 München

Tel.: +49 (89) 29097-113
Fax: +49 (89) 29097-129

Weitere Auskuenfte erteilen Ihnen die Finanzbehoerden aber auch der KSB Dueren,
Tel. 02421-502373.


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