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Gemeinnuetzigkeit der Vereine bedroht

Ein gemeinnuetziger Verein muss auch weiterhin gemeinnuetzig sein. Damit dies so
bleibt, muss der Vorstand schnellstmoeglich ueberpruefen, ob die Vereinssatzung den
Passus "Der Vorstand arbeitet unentgeltlich enthaelt". Denn wenn die Vorstands-
mitglieder von der steuerfreien Ehrenamtspauschale, die bis zu 500 Euro pro Jahr
betragen darf, profitieren moechten, muss die Satzung entsprechend geaendert
werden. Ansonsten droht der Verlust der Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit des
Vereins.

Nachdem die Frist durch die Finanzbehoerden mehrfacher verlaengert wurde, ist nun
der 31.12.2010 endgueltig. Bis zum Jahresende 2010 muss die Vereinssatzung
angepasst werden und die Vorstandsverguetung explizit mit aufgenommen werden.

Was bedeutet das fuer Vereine, die bereits Aufwandsentschaedigungen an den
Vorstand entrichtet haben, aber die Satzung noch nicht geaendert haben?
Dazu schreibt das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. folgendes:

"Kein Grund zur Panik", sagt Roland P. Weber, unser Rechtsexperte, "der Verlust der
Gemeinnuetzigkeit droht nicht sofort. Denn die Finanzbehoerden werden es in
gemeinnuetzigkeitsrechtlicher Hinsicht nicht beanstanden, wenn im Vorgriff auf eine
notwendige Aenderung der Vereinssatzung bis Ende 2010 angemessene Vorstands-
verguetungen ausgezahlt wurden."

Weitere Auskuenfte erteilen Ihnen die Finanzbehoerden aber auch der KSB Dueren,
Tel. 02421-502373.


Satzungsformulierungen...